Verfahren
Der Verkehrswert einer Immobilie wird durch drei unterschiedliche und teilweise kombinierbare Verfahren, vorgegeben in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), bestimmt. Von der Art der Immobilie und dem gewünschten Bewertungsziel ist die Wahl der Methode abhängig. Dabei sind erfordert fundierte Fachkenntnisse und Erfahrung von Vorteil.
Es werden folgende drei Verfahren angewandt:
Vergleichswertverfahren: Bei Grundstücken sowie typisierten Wohngebäuden kommt dieses Bewertungsverfahren zur Anwendung. Aus den erzielten Preisen ähnlicher Objekte wird der Verkehrswert abgeleitet, die in einem gleichen Zeitrahmen in vergleichbarer Lage und mit weitgehend identischer Nutzung verkauft wurden. Grundlage dafür sind die Daten des jeweiligen regionalen Gutachterausschusses.
Ertragswertverfahren: Bei vermieteten Wohnobjekten und vor allem bei Gewerbeimmobilien ist das Ertragswertverfahren grundlegend. Hier fließen u. a. die Bewirtschaftungs- und Instandhaltungskosten des Gebäudes, die Mieteinnahmen und die Lage in die Berechnung ein.
Sachwertverfahren: Hier kommt es bei der Wertermittlung nicht vordergründig auf den Ertrag des Objekts an und diese Methode wird bei vermieteten als auch freien Immobilien genutzt. Aus der Summe von Bodenwert (Bodenrichtwert-Tabellen) und Sachwert des Gebäudes leitet sich der Verkehrswert ab.